Auszahlungs- und Provisionsregelung Tippgeber
- “Ein Tippgeber handelt immer im Interesse des zukünftigen Gastgebers. Die langfristige Bindung und das Vertrauen steht vor der Provision”
- “Nicht das schnelle Geld, sondern das langfristige Zusatzeinkommen ist das Ziel für unsere Tippgeber”
Die Provisionsregelung des Tippgebers
Vergütungskomponenten:
- Der Tippgeber kann ganz einfach über unsere Webseite https://www.checksailing.com/de/werde-tippgeber/ einen Tipp abgeben. Dieser Tipp wird entweder an den gemeldeten Reiseberater direkt weitergeleitet, oder wenn kein Reiseberater bekannt ist, an einen freien Reiseberater weitervermittelt.
- Im Zuge der Tippabgabe wird der Tippgeber mit seiner Emailadresse, welche eindeutig ist, in unserem System registriert. Unter dieser Emailadresse wird der Tippgeber auch für die Auszahlung seiner Provisionen kontaktiert
- Auszahlung seiner Provisionen kontaktiert Der Reiseberater tritt mit den genannten Tipp/zukünftigen Gastgeber in Kontakt, und vereinbart eine Reiseparty oder eine Reiseberatung. Aus allen im Rahmen dieser Beratung oder Reiseparty entstandenen Umsätze, als auch den Folge Umsätzen der anwesenden Gäste für die nächsten 3 Monate ab Durchführung einer Reiseparty bekommt der Tippgeber 3 % des Bruttoumsatzes.
Die Auszahlungsregelung des Tippgebers
- Die Auszahlung der Tippgeberprovisionen wird monatlich gesammelt und jeweils am Ende des Monats aus der Summe aller Tipps mit Umsätzen an ein vom Tippgeber genanntes Konto zur Überweisung gebracht
Rechtliches
- Die eigentliche Provisionsregelung inkl. Auszahlungsplan ist Bestandteil der Reiseberaterverträge und wird intern als “Provisionsregelung-Tippgeber-Anhang 2” bezeichnet.